Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.04.2023
Entscheidungen im Verfahren
20.07.2020
Termine
25.11.2014
Entscheidungen im Verfahren
01.04.2014
Sonstiges
04.03.2014
Eröffnungen
26.02.2014
Sicherungsmaßnahmen
24.01.2014
Sicherungsmaßnahmen
17.12.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
25.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 05.08.2011 bis zum 31.12.2011
23.08.2011
Neueintragungen